Bei Rechtsberatung auch an die Haftung denken!
Seit Sommer 2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. Danach können auch Architekten und Ingenieure bestimmte Rechtsberatungen übernehmen. Kommunen und öffentliche Auftraggeber drängen seither zunehmend Planer, auch baurechtliche Beratung zu übernehmen. Sie wollen damit Kosten sparen, überfordern die Planer damit aber oft völlig, denn ihnen fehlt nicht nur in aller Regel vertieftes baujuristisches Know-how, sondern auch die entsprechende Haftpflichtversicherung, wie sie Rechtsanwälte haben. Architekten und Ingenieure sollten immer daran denken: Erteilen sie als Fachfremde einen falschen juristischen Rat, und ihrem Auftraggeber entsteht daraus ein Schaden, dann haften sie unter Umständen mit ihrem Privatvermögen. Architekten und Ingenieure sollten deshalb genau klären, was ihre eigene Berufshaftpflicht abdeckt und sich nicht vom Auftraggeber in eine Aufgabe drängen zu lassen, auf die sie nicht vorbereitet sind.